@Siberian-steel
überleg mal: Swisscom ist Inhalts-Weiterverbreiter. Diese Inhalte kommen z.T. aus dem Ausland, und da gelten andere Rechte als in der Schweiz. Damit Swisscom überhaupt die Rechte erhält, dessen Inhalte weiterzuverbreiten, muss sie sich da an die Bedingungen der Drittfirmen halten, sonst gibts von denen keine Inhalte, die du streamen kannst.
Schau mal über die Grenze: Wo auf der Welt ist das Streamen der TV-Welt so ausgebaut wie hier in der Schweiz? 7 Tage Replay, Aufnahmen in der Cloud, überspringen der Werbung, all das sind Errungenschaften die hierzulande (auch Dank Swisscom) möglich sind, aber sonst nirgends auf der Welt den Konsumenten so einfach zugänglich gemacht werden.
All das willst du mit deiner Forderung aufs Spiel setzen? Ich denke, diese Einschränkung ist für dich zwar ärgerlich, aber im Vergleich was sonst für alle hier in der Schweiz verlohren gehen könnte, wenn in diesem Bereich bewusst Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden, ein kleiner, verschmerzbarer Wermutstropfen.
Nimm z.B. Teleboy, wenn du so grossen Wert auf das Recht der Privatkopie legst. Da geht einiges, was mit blue tv nicht geht.