Also so wie ich es verstanden habe bisher, hat Swisscom alle Bestellungen ab dem 30.09.2021 (Bestätigung der vorsorglichen Massnahmen der WEKO durch das BVGER) sistiert.
Die WEKO Verfügung besteht aber seit dem 17.12.2020. Swisscom hat zwischen dem 17.12.2020 und 30.09.2021 aber weitere Erschliessungsverträge mit Kunden abgeschlossen.
Diese Verträge sind je nach endgültigem Entscheid am BGER nicht legal und Swisscom wird schlussendlich, mutmasslich von der WEKO dafür sanktioniert werden (oder halt auch nicht).
Andererseits muss wohl Swisscom, oder sie hat sich dafür entschieden, die Verträge die bis zum 30.09.2021 abgeschlossen wurden zu erfüllen, weil man ansonsten zivilrechtliche Klagen durch die Bauherrschaften erwarten kann. Da Objekte Inhouse auf ftth ausgelegt und installiert sind und man nicht einfach so ohne Mehrkosten eine Inhouseverkabelung auf Kupfer erstellen kann. Aber das ist Spekulation.
Ich bin an einem Objekt das auf den ersten Dezember den Drop erhalten soll (P2MP Feeder). Ob der Endkunde danach einen Service bestellen kann weiss ich nicht. Gemäss Aussagen der Cablex deutet jedenfalls nichts darauf hin das es nicht so sein sollte.
Und sonst gebe ich dem Bauherren gerne den Hinweis auf seinen Erschliessungsvertrag 🙂