Die g.Fast Technologie ist für nicht geschirmte Hausinstallationen und Freileitungen absolut ungeeignet.
Muss die Swisscom vor der Anschaltung von G.Fast die Eignung der Hausinstallationen in einer Gemeinde prüfen?
Wer ist für die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) von g.Fast verantwortlich?
Die Swisscom, die diese neue Technologie einführt, oder der Hauseigentümer, der nicht unbedingt ein Fachspezialist ist?
Weil es für g.Fast keine RIR (Technische Schnittstellen- Anforderung 784.101.21) vom BAKOM gibt, bleibt jeder Störfall ein Problem der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) und muss individuell gelöst werden.