Angaben über den Datenaustausch findet man unter Punkt 3 der AGB unter dem Begriff "Fernwartung", sowie unter Punkt 9 "Datenschutz". Da man mit dem Vertrag die AGB akzeptiert, ist man automatisch mit der Übermittlung von Daten einverstanden.
Konkret heisst es, dass Swisscom alle Dateien einsehen kann, die in UNMITTELBAREM Zusammenhang mit der Konfiguration des Geräts, sowie der Dienstleistungen stehen.
Ich gehe davon aus, dass Videos nicht dazu gehören.
Aus Gesprächen mit Kundenberatern kann ich aber darauf schliessen, dass die Ereignisliste (mindestens bis sie gelöscht wird) für Swisscom vollständig einsehbar ist.
Dies macht auch Sinn, weil so die Fehlermeldungen bekannt und allenfalls Fehlerbehebungen vereinfacht sind.
Weniger erklärlich ist für mich die Notwendigkeit für die Aktionsliste (History) welche jeden Schaltvorgang, jede Statusänderung, jeden Alarm, jede Videoaufzeichnung etc., versehen mit Name der Komponenten, Zeitangabe etc. dokumentiert.
Wofür Swisscom diese Daten genau braucht, weiss ich nicht. Ein UNMITTELBARER Zusammenhang ist zumindest nicht einfach zu erkennen. Da müsstest du vielleicht einmal direkt anfragen.
Wie gesagt, weil ich die Anlage nicht als Einbruchs-Alarmanlage benutze, ist dies für mich eher zweitrangig.
Gruss
Niemalsmehr