das mit den 6 Monaten könnte nur sein, wenn man um 1 Jahr verlängert und das Handy am letzten Tag des 3 Monats (nach Vertragsverlängerung) holt. Dann würde man 6 Monate später schon wieder berechtigt sein.
Dies für Extrem-Handywechsler.
frühstens 3 Monate VOR Ablauf des Abos, kann ein Handy bezogen werden - Abo gilt dann ab dem nächsten Tag des Handyablaufdatums.
Unentschlossene Kunden oder solche die auf ein bestimmtes Handy warten können den Vertrag auf das Aboablaufdatum hin verlängern und können dann 3 Monate danach noch ein Handy beziehen.
Beispiel: Ablauf 1.1.2015 Fall A = ab 01.9.2014 Bezug Handy möglich - neues Ablaufdatum 1.1.2016
Fall B = bis 31.3.2015 Bezug Handy möglich - neues Ablaufdatum 1.1.2016
.. dann kann wieder ab 1.9.2015 ein Handy bezogen werden
also im besten Fall muss man 6 Monate zwischen 2 neuen Handys warten.