Ich bin in eine neue Wohnung gezogen und konnte Swisscom TV nahtlos mitzügeln - brauche drum Cablecom-Kabelanschluss nicht. Einen Monat nach Einzug bekam ich dann eine Rechnung von der Cablecom für den TV-Anschluss.
Ich habe dann reagiert und reklamiert, da ich den Anschluss gar nicht benutze. Die Cablecom meldete mir, eigentlich sei ich dafür zuständig, zu melden, den Kabelanschluss plombieren zu lassen und nur ausnahmsweise müsse ich die Rechnung nicht bezahlen...
Ist zwar nun gut gelaufen, aber trotzdem frage ich mich, ob dem wirklich so ist! Denn
- Cablecom-Gebühr ist bei mir NICHT in den Nebenkosten enthalten, der Kabelanschluss muss also von Cablecom direkt dem Mieter in Rechnung gestellt werden
- Ich habe gar keinen Vetrag mit Cablecom (da ich ja in der alten Wohnung bereits Swisscom TV hatte, dort war der Anschluss plombiert)
Es kann doch nicht sein, dass ich als Nichtkunde der Cablecom in der neuen Wohnung zuständig dafür sein sollte, zu klären ob ich einen Kabelanschluss habe (war übrigens hinter dem Sofa versteckt und mir bis dahin noch gar nicht aufgefallen!), und wenn ja, ob er bei meinem Vormieter bereits plombiert war und ob der nun plombiert werden müsste, wenn ich ihn nicht benutze.
Meine Fragen:
- Woher weiss die Cablecom, dass ich umgezogen bin?
- Wenn die Cablecom mich als Kunden haben will, erwarte ich eigentlich zuerst mal eine Begrüssung am neuen Wohnort und eine Anfrage, ob ich Kunde werden möchte... (statt direkt eine Rechnung zu erhalten)
- Bin wirklich ich als Mieter zuständig dafür, den Kabelanschluss meiner Mietwohnung zu plombieren, wenn ich dort einziehe und diesen nicht gebrauche?