svizzero88
Ja, das ist so, die Vertragsverlängerung eines laufenden oder auch eines neuen Abos und dann die SIM-Karte, welche man in das vergünstigt erworbene Gerät reinsteckt, haben keinerlei direkte Abhängigkeit miteinander.
Es ist also sogar auch möglich das vergünstigt bezogene Gerät originalverpackt direkt weiterzuverkaufen, denn die bezogene Vergünstigung ist wirtschaftlich gesehen ein reines Abzahlungsgeschäft für die zusätzlich zeitlich erweiterte laufende Verpflichtung auf das Bezahlen eines über dem konkurrenzierenden eigentlichen Marktpreis liegenden Mobilfunkabos.
Und deshalb existieren diese vergünstigten Gerätekäufe gegen Vertragsverlängerungen bei preislich echt kompetitiven Mobilfunk-Abos natürlich auch schon mal gar nicht.
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