Hallo Pemonnau38
Die Erschliessung mit Glasfaser ist eine feste Installation die dem Besitzer gehört und die du beim Auszug auch nicht mitnehmen kannst. Ist grundsätzlich auch eine Verbesserung der Mietsache.
Kannst du den Grund deiner Frage erläutern? Befürchtest du Nachteile?
Hier steht im Vertrag mit Swisscom dass im Haus nur die Anschlüsse, die innert 24 Monaten nach der ersten Aufschaltung kostenlos gemacht werden. Also hat der Eigentümer berechtigtes Interesse daran, dass innert dieser Zeit alle Wohnungen erschlossen werden. Wenn danach das Kupfernetz abgeschaltet wird, übernimmst du die Kosten für den Glasfaseranschluss?