User_47 Auf pers. Nachfrage in einem swisscom Shop wurde mir erklärt, dass ich betr. Zusatzkosten “selber schuld wäre”, da das Abo durch den neuen Anbieter gekündigt worden sei. Wenn ich das Abo selber gekündigt hätte (unter Angabe Sonderkündigungsrecht), wären die Zusatzkosten vermeidbar gewesen.
Das ist ein wichtiger Punkt! Danke für das Teile der Erfahrung.
Ich begleite derzeit gerade auch einen Prozess, in dem das Sonderkündigungsrecht genutzt wird. Leider will die Anmeldung bei einer Swisscom- Drittmarke aber einfach nicht klappen, bereits 2x wurde seitens Swisscom der Vertrag abgelehnt mit der Begründung einer negativen Bonitätsprüfung! Unglaublich, der Kunde hat noch die eine Rechnung zu spät bezahlt und wird nun nach jahrzehntelangen Treue und stets pünktlichen Zahlungen derart abserviert! Bei der von Swisscom angegebenen Inkassostelle in Winterthur hat er sich ebenfalls gemeldet und die haben ihm am Telefon bestätigt, dass er bei ihnen nicht bekannt sei.
Die etwas plumpe Antwort des Kundendienst nach erneuter Telefonischer Anfrage: Dann schliessen Sie das gewünschte Abo doch auf den Namen einer anderen Person in Ihrem Haushalt ab! Swisscom - ist das wirklich Euer Ernst???
Morgen versuchen wir es nochmals, wenn es nicht klappt, dann wird halt zu einem Anbieter ausserhalb der Swisscom gewechselt.
Ich habe Swisscom lange in Schutz genommen, langsam aber sicher hat es aber noch dem letzten Fass den Boden raus…