kaetho
Du weisst aber schon, dass du und dein Kunde nie die “richtige” sprich. “die Vertragsinhaberin” gewesen seid? Eigentlich nur logisch und richtig, geht das so nicht.
Theoretisch korrekt, da wir allerdings über das Mobiltelefon der Vertragsinhaberin verfügt haben und somit den SMS-Code empfangen konnten, stellt sich die Frage, wieso denn überhaupt ein SMS-Code versendet und abgefragt wird, wenn dieser im Prozess keine Wirkung/keine Beweiskraft hat. Es ergibt doch keinen Sinn nach einer Authentifizierung zu Fragen, wenn anschliessend das korrekte erfüllen der Authentifizierungsanforderung keine Auswirkung hat. Klingt nach einem planlos designeden Prozess.
Offenbar hatte der Support sich aber weichklopfen lassen.
So viel war da nicht notwendig. Immerhin konnten wir von der Festnetznummer der Vertragsinhaberin aus anrufen und konnten SMS auf dem Handy der Vertragsinhaberin empfangen. Man kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass das alles nicht ausreichend ist, aber das ist vorliegend ja nicht das Problem. Es wurde von der Hotline ja nicht in Zweifel gezogen dass wir berechtigt sind.
Es gibt keinen einzigen Grund, warum man als 1st-Level-Support Dritten gestatten soll, das Passwort zu ändern.
Wenn man hypothetischerweise für eine Firma arbeiten würde, bei der die ordentlichen Password-Reset-Prozesse funktionieren, dann stimmt das schon. Aber wir sprechen hier vorliegend ja nicht von solch einer Firma, sondern von Swisscom.
Nicht gut, kanns aber geben; ist IT, also nichts Aussergewöhnliches, dass mal Software nicht so tut wie man es erwartet. Da kann aber der 1st-Level-Support nicht viel dafür.
Natürlich kann der 1st Level Support da nichts dafür, da sind andere Leute in der Swisscom verantwortlich.
Und das sind dann normalerweise keine Callcenter-Mitarbeiter mehr, sondern Spezialisten mit normalen Büroarbeitszeiten.
Gut, Nachmittags um 15 Uhr gilt jetzt bei den meisten Betrieben schon noch als normale Büroarbeitszeiten. Das da nicht immer von jetzt auf gleich einer verfügbar ist, ist klar. Aber “in den nächsten Tagen” ist für so eine Situation schon etwas arg. Zumindest ist seit über 24 Stunden kein Rückruf erfolgt.
Es geht übrigens schneller… für Businesskunden… kostet aber….
Da die Privatkunden bei Swisscom bekanntlich fast nichts bezahlen, willst du sagen? 😉
Ich würde mal sagen der durchschnittliche Swisscom-Privatkunde zahlt pro Jahr einen niedrigen vierstelligen Betrag mehr, als marktüblich beim Wettbewerb. Dafür verspricht er sich den (angeblichen) Premium-Service im Problemfall. Die Preisklasse impliziert ja schon fast einen unausgesprochenen SLA 😉
NilsL
Falls du eine Firma hast und dich als Swisscom Partner registrieren kannst
Ich weiss jetzt spontan nicht, ob wir eine Swisscom-Partnerschaft mit unseren ethischen Grundsätzen vereinbaren könnten 😉
Lori-77
Und der Support kann nur das Temporäre Passwort an eine hinterlegte Nummer schicken oder per Brief auslösen, er sieht das Passwort nicht
Der Support muss das Passwort ja auch nicht sehen. An die hinterlegte Nummer schicken reicht ja. Da sehen wir es dann. Haben wir ja auch. Nützt halt nichts, wenn man nach Eingabe des temporären Passworts ein neues setzen muss, was aber nicht geht, weil der Service kaputt ist und völlig unabhängig von der Eingabe die sinnfreie Fehlermeldung bringt, dass das neu zu setzende Passwort den Benutzernamen nicht als Teil enthalten dürfe.