Hallo zusammen
Gerne als kleine Ergänzung zu diesem Thema:
Wenn die Mindestvertragsdauer eines Vertrages abgelaufen ist, beträgt die Kündigungsfrist jeweils 2 Monate auf Ende Monat. Wird diese nicht eingehalten, werden die 2 Monate auf der Schlussrechnung in Rechnung gestellt.
Bei einer Kündigung ist zudem noch zu beachten, dass bei einer klassischen Kündigung, die Rufnummer gekündigt und danach gelöscht wird.
Falls ein Anbieterwechsel geplant ist und ein Kunde die Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen möchte, muss der Anschluss aktiv bleiben. In diesem Fall wird der neue Anbieter über den Wechsel informiert und ein Vollmachtsformular für die Portierung wird unterzeichnet.
Dieses Formular bevollmächtigt den neuen Anbieter, die Rufnummer beim bisherigen Anbieter zu beantragen. Sobald der Auftrag eingetroffen ist, wird die betroffene Nummer - am vereinbarten Datum - übergeben.
Dieses Vorgehen gilt für Festnetznummern und Mobilenummern.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen meine Kollegen gerne über folgende Gratisnummer zur Verfügung: 0800 40 50 60.
Wünsche euch eine wunderschöne Adventszeit ✨✨