Danke mal an alle fürs Feedback!
In den aktuellen AGB ("Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Swisscom" resp. "Online_AGB_Dienstleistung_dt_gzd-2.pdf") ist m.E. nebst Internet auch Festnetz und TV eingeschlossen... inwiefern dieser Paragraph bei Telefonie und TV auch Sinn macht sei dahingestellt.
Bei den AGB Mobile steht nichts vergleichbares, also gilt dürfte es diese Zensur dort auch nicht geben, ausser "Online_AGB..." gelten übergeordnet auch für Mobile, aber da müsste man wohl Jurist sein um Klarheit zu finden 😉
Zu meinen weiteren Fragen gibt es ja einige Vermutungen und Antworten. Doch stimme ich NotNormal und Micro voll zu:
Klar ist KP ein grosses Übel das streng geahndet werden muss. Doch wieso werden bei dieser "Zensur" Mord und Totschlag besser gestellt und wer zieht hier wo genau die Grenzen? (Wenn auf Wikipedia oder Facebook ein Bubenschnäbi zu sehen ist werden diese Domains von einer KOBIK auch gesperrt? Und wie lange?)
Meines Erachtens sollte das nicht eine anonyme Organisation wie die KOBIK ohne glaubwürdige Kontrolle autonom handhaben!
PS: Auf der Kobik-Seite finden sich nur juristische Rechtfertigungen, Melde-Formulare aber kein einziger Name oder ein Kontakt oder eine Beschreibung der Sperr- und Entsperr-Verfahren oder der internen Kontrolle.
Soll ich jetzt einfach staatsgläubig sein und blind darauf vertrauen, dass "die da oben" schon alles richtig machen?
Zensuren welche von einer Behörde ohne Transparenz vorgeschlagen werden (und von einem ISP wie Swisscom vorbehaltlos übernommen werden) können definitiv zu einem Missbrauch führen, das hat die Geschichte wohl ausreichend aufgezeigt.
PPS: Bei der Piratenpartei im Forum läuft momentan auch eine Grundsatzdiskussion zu dieser Zensur.