@ an alle Nutzer die blueTV auf Android Geräten nutzen.
Nachdem ich euch kürzlich den Beweis erbrachte, dass Swisscom bzw. blueTV alle Android Nutzer bezüglich Streaming auf den Home-TV auf das Äusserste benachteiligt, hatte ich mich ein wenig schlau gemacht.
Gemäss dem Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG)
vom 9. Oktober 1992 (Stand am 1. Januar 2022) ist die PRIVATKOPIE eines beliebigen Werkes nach wie vor erlaubt.
Wenn ich nun auf meinem Samsung Tablet über mein bezahltes Swisscom Abo blueTV anschaue, dann steht mir gemäss dem Urheberrechtsgesetz der Anspruch zu eine Privatkopie zu erstellen.
Ich erstelle diese Kopie indem ich live den Bildschirminhalt meines Tablets auf den TV streame. Dieses Verhalten lässt das Urheberrechtsgesetz vollumfänglich zu.
Swisscom bzw. blueTV verbietet uns dies jedoch seit dem 06.04.2022, abgesehen von einigen wenigen Sendern, welche die Allgemeinheit unverschlüsselt sehen müssen kann, gemäss dem ca. 20 Jahre alten Beschluss von Ex. Bundesrat Moritz Leuenberger.
Das bedeutet Swisscom beschneidet mich und alle Android Nutzer mit ihren technischen Massnahmen von meinen gesetzlich verbrieften Rechten!
Ich fordere deshalb erneut, dass Swisscom bzw. blueTV sich an das geltende Urheberrechtsgesetz hält und ihren Kunden die Privatkopie von Werken, die Sie legal von Swisscom abonnieren, die Erstellung einer Privatkopie wieder erlauben (Stand vor 06.04.2022 muss wieder gelten).
Obwohl diese Kopie im praktischen Sinn nur eine flüchtige Kopie darstellt, denn Streaming-Inhalte werden gemäss Definition nachdem Sie auf den Bildschirm kopiert wurden und diesen passiert haben ins Nivanna geschickt (auf Linux nennt sich das dev/null).
Swisscom bzw. blueTV hört endlich auf uns zu gängeln!!!
Amazon hat dies auch nicht nötig, wie ich bereits weiter oben erörtert hatte.