@GrandDixence
Interessant. Würde mich aber trotzdem noch näher interessieren, und zwar aus folgenden Gründen:
- In AGB kann man vieles hineinschreiben, ob es gültig ist, ist dann eine andere Frage. AGB-Bestimmungen die gegen Gesetze verstossen sind nichtig.
- In den von dir zitierten Abschnitt wird eine Reihe von Gründen aufgeführt, in denen die Nummer entzogen werden kann. "Technische" oder "Behördliche" Gründe sowie Rufnummerstrietigkeiten dürften hier aber nicht vorliegen und "betriebliche Gründe" ist eine Phrase unter der man alles oder nichts verstehen kann. Ich könnte mir vorstellen, dass eine juristische Instanz hier im Zweifelsfall dann schon noch hören möchte, was das für konkrete Gründe gewesen sein sollen und ob das plausibel ist.
- Die Bestimmungen geben keine Auskunft darüber innert welcher Frist und mit welchen Benachrichtigungsmodalitäten ein solcher Nummernentzug stattfinden kann. Dass ein sofortiger und unangekündigter Entzug zulässig ist, scheint mir unwahrscheinlich. Und falls doch, wäre es eine ziemliche Gesetzeslücke.
- In der Schweiz hat der Kunde das Recht, seine Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Wenn er aber gleichzeitig nicht das Recht hat, seine Rufnummer beim jetzigen Anbieter zu behalten, dann scheint mir das ein bisschen widersprüchlich. Ist seltsam, wenn der Kunde zuerst die Absicht zum Anbieterwechsel äussern muss, damit seine Nummer nicht mehr entzogen werden kann. (Und wäre ebenso seltsam, wenn der neue Anbieter dem neuen Kunden die Nummer dann direkt nach der Portierung entziehen könnte... wäre allerdings ein interessantes 'Geschäftsmodell': Kunden mit gut zu merkenden Nummern mit Versprechen auf Dumping-Tarife zu sich locken, ihnen dann nach der Portierung die Nummer entziehen und diese dann teuer weiterverkaufen;-))