- Wenn eine Betreibung eingeleitet wurde: Unbedingt fristgerecht Rechtsvorschlag erheben. (Kann man mit oder ohne Begründung tun. Eine passende Begründung in deinem Fall wäre sicher, dass die Forderung auf einem Vertrag beruht, den du gar nie unterzeichnet hast.)
Zudem solltest du schriftlich die Löschung der ungerechtfertigten Betreibung verlangen.
- Wenn noch keine Betreibung eingeleitet wurde: Der Inkassostelle den Sachverhalt in einem Brief sachlich schildern. Sollten sie deine Schilderung einfach ignorieren, kannst du wohl auch ihre weiteren Gängelungsversuche ignorieren.
- Wenn dich die Swisscom aufgrund dieses Inkasso-Falls ungerechtfertigt gängelt (z.B. dir kein eigenes Abo mehr zugesteht), dann kannst du prinzipiell ja froh sein und dir ein Abo bei einem günstigeren Anbieter holen 😉 Falls du unbedingt ein Swisscom-Abo willst, musst du den Sachverhalt wohl auch der Swisscom schriftlich zu erklären versuchen.
Aber Vorsicht:
Nach Rückfrage per Telefon bei der Swisscom wurde mir gesagt, dies seien noch offene Natelrechnungen, aus der Zeit als die Nummer noch unter meinem Namen lief.
Was ist gemeint? Als die Nummer noch auf deinen Namen lief (der Vertrag aber nicht von dir unterzeichnet wurde) - oder gab es allenfalls einen früheren Vertrag den du tatsächlich unterzeichnet hast und aus dessen Zeit die Ausstände noch stammen könnten?
(Alles obenstehende ist wie gesagt 'Halbwissen' von einem Nicht-Juristen. Allenfalls solltest du professionelle Rechtsberatung aufsuchen. Es gibt auch verschiedene Möglichkeiten der kostenlosen Rechtsberatung, z.B. durch Konsumentenschutzorganisationen, durch regionale Anwaltsverbände oder durch Gerichte.)