Natürlich darf auch Dani seine Meinung mitteilen, jedoch war sein erster Beitrag nicht hilfreich. Es ging mehr darum meine Aussage zu zerpflücken anstatt wirklich zu helfen, solche Beiträge stossen mir einfach sauer auf 🙂
Zurück zum Thema. Ich hab die Mittagspause damit verbracht zu telefonieren, folgende Erkenntnisse:
Die AXA ist bei einem Schadensfall / Schadensereignis nur indirekt beteiligt. Mit wurde gesagt, dass seit neustem (diesem Jahr?) die Swisscom das direkt selber abwickelt. Also die Überprüfung des Falles und Beurteilen ob es unter die AXA-Versicherung fällt. Erst wenn Swisscom dies als Versicherungsfall anerkennt, dann geht die Rechnung (Betrag - Selbstbehalt) and die AXA. Aber auch so hat der Kunde eigentlich keine Berührungspunkte mit der AXA.
Die Herstellergarantie von Apple ist nur 12 Monate gültig. Seit Januar 2013 gibt es in der Schweiz jedoch ein Gesetzt, welches eine Mindestgarantie von 24 Monaten für alle elektronischen Geräte vorschreibt. Die Swisscom "übernimmt" somit also die Hersteller-Garantie des zweiten Jahres. Für mich wirkt das so, dass im Schadensfall die Swisscom den Betrag für den Kunden übernimmt und an Apple überweist bzw. auf ihre Kosten ein neues Gerät zur Verfügung stellt. Dies aber nur wenn es unter die Herstellergarantie fällt (Softwareupdate macht was kaputt, Akku explodiert o.Ä.)
Anschliessend wurde ich ins Reparaturzentrum der Swisscom verbunden. Nachdem ich nochmal alles geschildert hatte, meinte der Mitarbeiter: "Ich sehe hier nicht, dass sie die AXA-Versicherung besitzen und entsprechend hat das System dies auch nicht erkannt und mir den vollen Betrag verrechnet". Anschliessend hat er irgendwo dann doch gesehen, dass ich die AXA-Versicherung besitze und hat den Prozess dann in die Wege geleitet. Ich arbeite auch in der IT und habe mit Aussagen wie "Das System hat es nicht gesehen" extremst Mühe. Nunja, immerhin hat sich das nun geklärt und ich muss den Betrag nicht zahlen.
Dann habe ich ebenfalls noch bei Apple und Swisscom nachgefragt, wie mir ein Handy verkauft werden kann, welches nicht für den Schweizer Markt vorgesehen wurde? (Behaftet mich nicht auf der Formulierung..)
Apple: Wir sehen nicht, wo Swisscom das Gerät bezogen hat. Am besten dort nachfragen.
Swisscom: Wir beziehen alle Geräte von Apple direkt, evtl. ist die Fehlermeldung auf der Apple-Homepage falsch (Dieses Produkt fällt nicht unter die Garantie gemäß Verbraucherschutzgesetz, weil es in einem anderen als dem Land gekauft wurde, in dem der Service durchgeführt werden soll.) Ich solle mich doch bei Apple melden.
Naja wie auch immer das ist, beim nächsten Gerät werde ich direkt überprüfen ob es ein Schweizer Gerät ist, und wenn nicht, dann direkt wieder zurück bringen, um Probleme in Zukunft zu vermeiden.
"Diese Probleme mit Versicherungen, die nicht zahlen wollen, hat man leider fast überall".
Ich hatte zum Glück noch nie Versicherungsfälle jeglicher Art, aber wenn dies immer so mühsam ist seinen Anspruch geltend zu machen, dann guetnacht 🙂
Hat sich für mich also nun erledigt, Danke für die Inputs.