IdR übernimmt der Vermieter diese Kosten nicht. Da müsste man vorgänging mit dem Vermieter abklären. Seine Pflicht dies zu bezahlen ist es aber nicht.
Es gibt einen Fall bei dem die Installation ohne Kostenfolge für den Kunden durch Swisscom selber bezahlt wird:
Bei einer Messung am Router durch einen Techniker (SE) wird festgestellt das diese nicht OK ist, am “Verteilerkasten” aber OK oder die zuständige Stelle weist auf Bridge Tabs hin.
In allen anderen Fällen kann eine Installation verechnet werden (muss aber nicht)