ReHi
Das die Content-Anbieter das nicht möchten ist bekannt. Ob so eine Regelung für mich als Kunden relevant ist steht auf einen anderen Blatt.
Ich bin kein Rechts-Experte... aber da diese Einschränkung nur in den AGB erwähnt wird und für den Kunden keineswegs offensichtlich ist könnte sie nach allgemein üblicher Rechtssprechung ungültig sein.
Oder gibt es Gerichtsentscheide die in eine andere Richtung deuten? Wobei ich mir auch wirklich nicht vorstellen kann das ein Kunde vor Gericht gezogen wird, weil er im Ausland einen CH-Sender angeschaut hat
Wenn ich natürlich in der Beach-Bar eine Public-Viewing auf dem Grossbildschirm mache dürfte es etwas anders aussehen 🙂
Das von Swisscom keine Anleitung dazu kommt ist klar, aber das ist ja ein Kunden-Forum.😛
N.B. Auf dem Notebook könnte es eng werden mit der Bandbreite, kommt dann halt auf den Anschluss (Upload-Bandbreite) in der Schweiz an.
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NotNormal