Die Frage ist: war dein altes Abo bereits abgelaufen, als du dein neues iPhone gekauft hast? Ich nehme an, das Handy, welches du vor deinem iPhone hattest, hast du am 4. Januar 2011 mit einem 2-Jahres-Vertrag gekauft?
Gemäss Swisscom AGB kann man frühestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer ein neues Handy per Aboverlängerung beziehen (oder man löst ein zweites Abo). Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer (1 oder 2 Jahre) wird das Abo dann jeweils um einen weiteren Monat verlängert, so lange man nicht kündigt oder den Vertrag erneut verlängert.
Falls dein alter Vertrag also bereits abgelaufen ist, kannst du diesen auf Ende Mai 2012 kündigen. Falls jedoch meine Annahme stimmt (altes Handy am 4.1.2011 gekauft), dann hast du wohl Pech gehabt und musst das alte Abo bis zum Ende der Vertragsdauer bezahlen.