Benmoimon79
Eigentlich ist es nachvollziehbar, dass bei wesentlichen Personaldatenänderungen wie Namensänderungen oder der Änderung des Geburtsdatums eine Identitätsprüfung stattfinden soll, aber bei der Änderung einer Korrespondenzsprache bestehen ganz sicher keinerlei gesetzliche Erfordernisse, und ich kenne auch keine einzige andere Firma, bei welcher das keine Kleinigkeit wäre, welche man nicht auch rein telefonisch erledigen könnte.
Vielleicht wäre es einen Versuch wert, zu normalen Bürozeiten einfach mal die 0800 800 800 anzurufen und zu testen, ob das nicht doch direkt durch Hotline gemacht werden kann.