meko Aus rechtlichen Gründen dürfen wir leider keine weiteren Änderungen an deinen TV‑Abos zulassen.
Es existieren keinerlei Restriktionen im öffentlichen und allgemeingültigem Recht, welche die Wechselhäufigkeiten von Geräten innerhalb eines Abos beschränken würden, insofern ist diese Begründung in ihrer wörtlichen Aussage sowieso grundsätzlich irreführend.
Besser und verständlicher müsste es also heissen:
Es besteht bereits seit langer Zeit eine Swisscom-interne Regelung, und deshalb verhindern wir bewusst …
Ändert aber nichts an der Tatsache, dass diese Regelung im konkreten „Eintrittsfall“ immer als äusserst kundenunfreundlich wahrgenommen wird.
Mehrere Anläufe von uns emanzipierten Kunden diesen alten „Swisscom-Zopf“ endlich einmal abzuschneiden, sind aber bisher leider alle kläglich gescheitert.
Gerne darfst Du es aber jederzeit auch noch mal als „Einzelkämpfer“ versuchen und im, wie bereits von POGO 1104 sehr gut eingeschätzten unwahrscheinlichen Erfolgsfall, natürlich hier sofort wieder darüber berichten.
PS: Die nicht ganz seltene Kundenreaktion auf dieses Problem ist übrigens, sich parallel zu blue TV ein jederzeit per Ende Monat wieder kündbares Teleboy TV Abo für CHF 11.90/Monat zuzulegen, welches alle diese störenden speziellen Swisscom-Einschränkungen gar nicht kennt, sondern lediglich die parallele Nutzung auf 5 gleichzeitige Streams auf beliebig vielen Geräten beschränkt.
Nach weiteren 2-3 Monaten, wenn diese rein Swisscom-spezifische Sperrfrist dann endlich abgelaufen ist, entscheidet man sich dann endgültig dafür, welches von beiden TV-Abos man nun definitiv weiterführen möchte, oder ob man wie ich selbst, schon rein zu Vergleichszwecken einfach beide parallel weiterhin beibehält.