Und was das rechtliche Angeht - stelle eine Strafanzeige bei der Polizei, am besten mit Beweisen oder juristischer Unterstützung.
Ein paar Inputs von einem nicht-spezialisten aus dem Rechtsgebiet:
Art. 181b StGB - Nachstellung (Stalking)
Tatbestand Beharrliches Verfolgen, Belästigen oder Bedrohen, das geeignet ist, die Lebensgestaltungsfreiheit des Opfers erheblich einzuschränken
Strafmass Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
Deliktsart Antragsdelikt (Antragsfrist: 3 Monate ab letzter Handlung).
Bei Stalking in Paarbeziehungen (insb. Trennungsphase): Verfolgung von Amtes wegen
Art. 143bis StGB - Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Hacking)
Tatbestand Unbefugtes Eindringen (auf dem Wege von Datenübertragungseinrichtungen) in ein fremdes, besonders gesichertes Datenverarbeitungssystem (z.B. Smartphone, iCloud-Konto, E-Mail)
Strafmass Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
Deliktsart Antragsdelikt (Abs. 1)
Art. 143 StGB - Unbefugte Datenbeschaffung
Tatbestand Sich oder einem Dritten Daten beschaffen, die nicht für den Täter bestimmt und elektronisch gespeichert/übermittelt sind
Strafmass Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
Deliktsart Antragsdelikt
Art. 186 StGB - Hausfriedensbruch
Tatbestand Gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, eine Wohnung oder abgeschlossenen Raum eindringen oder trotz Aufforderung nicht entfernen
Strafmass Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
Deliktsart Antragsdelikt
Weitere, die auch noch relevant sein könnten:
Art. 181 StGB - Nötigung
Art. 156 StGB - Erpressung
Art. 180 StGB - Drohung
Art. 179bis StGB - Abhören
Art. 179ff - Verletzung Privatbereich / Unbef. Beschaffen von Personendaten
Wichtig: das meiste sind Antragsdelikte, das heisst, du musst eine Anzeige stellen; anders als Offizialdelikte werden diese nicht durch die Staatsanwaltschaft bei Kenntnis verfolgt.
Auf der von @WalterB gemeldeten Seite kannst Du zwar Cyberdelikte melden (https://www.suisse-epolice.ch/cybercrime-case), ich würde aber empfehlen, vorgängig mit einer Rechtsberatung Kontakt aufzunehmen. Falls Du über keine Rechtschutzversicherung verfügtst, bietet die Post an diversen Standorte eine Rechtsberatung an, häufig ist auch beim TCS oder bei einer Krankenkasse ein eingeschränkter Rechtsdienst dabei.
In der Community sind wir dafür zwar gerne für Tipps da, können Dir aber nicht wirklich weiterhelfen…