Plompepeld71
Gibt es Unterschiede beim Datenschutz je nach Nutzertyp? Werden Free- und Pro-Nutzer gleich behandelt? Und was ist mit Swisscom-Kunden gegenüber Nicht-Swisscom-Kunden — gelten für sie dieselben Regeln, dieselbe Datenauswertung, dieselbe Datenweitergabe? Die Datenschutzerklärung macht keinerlei Unterschied. Dabei wäre genau das relevant: Wer zahlt, wer ein Abonnement hat, wer mehr Daten preisgibt — hat er mehr Schutz? Oder weniger? Schweigen.
vom https://myai.swisscom.ch/privacy-policy Datenschutzhinweis
“Sie tragen selbst die Verantwortung dafür, welche Informationen Sie eingeben. Wir empfehlen Ihnen, keine personenbezogenen Daten wie Ihren Namen, Ihre Adresse, E-Mail-Adresse oder Ihre Telefonnummer einzugeben. Wenn Sie Personendaten eingeben, müssen Sie damit rechnen, dass diese im Zusammenhang mit der Erstellung der Antwort an Drittparteien (z.B. Suchmaschinen) weitergeleitet und von diesen bearbeitet werden.”
Und ja – Swisscom betont, dass Prompts anonymisiert ausgewertet werden, also ohne Zuordnung zum einzelnen Nutzer.
Aber mal ehrlich: Wofür nutzt man einen KI-Assistenten eigentlich? unter anderem;
🏥 Gesundheitsfragen
💔 Beziehungs- & Familien
🧾 Steuern & Versicherungen
🏠 Wohnen & Immobilien
💼 Karriere & Arbeit
💰 Persönliche Finanzen
⚖️ Rechtsberatung
💡 Vertrauliche Geschäftsideen
🔬 Geistiges Eigentum & Erfindungen
✍️ Kreative Werke
🖥️ Vertraulicher Quellcode
🤝 Vertragliche & geschäftliche Verhandlungen
🎨 Kreative & künstlerische Projekte
🛒 Kauf- & Verkaufsentscheidungen
Genau das sind die Momente, in denen ein KI-Assistent wirklich hilfreich sein könnte.
Aber ohne persönliche Angaben bleibt die Antwort zwangsläufig generisch, oberflächlich und letztlich nutzlos.
Die Empfehlung „keine persönlichen Daten eingeben" klingt nach Datenschutz — ist aber in Wirklichkeit ein stilles Eingeständnis: Der Inhalt Ihrer Prompts wird trotzdem von Swisscom ausgewertet — anonym zwar, aber eben doch. Und ein Opt-out? Fehlanzeige.
Und was ist mit dem Schweizer Datenschutzrecht? Das neue Datenschutzgesetz (nDSG), das seit September 2023 in Kraft ist, verlangt eine klare Rechtsgrundlage für jede Datenbearbeitung, Transparenz über den Zweck — und wo möglich ein Widerspruchsrecht. All das? Bei der Prompt-Auswertung durch Swisscom: Fehlanzeige. Hinzu kommt: Im Falle eines App-Absturzes werden Daten über Google Firebase an Google weitergeleitet — weltweit, ausserhalb der Schweiz und der EU. Vom Datenschutz „als oberste Priorität" zur globalen Datenweitergabe an Google — das ist kein Datenschutz, das ist Datenschutz-Marketing.
Und hier die entscheidende Frage: Wird der betroffene Nutzer informiert, wenn im Rahmen eines Absturzes oder einer Fehlerdiagnose seine Daten — inklusive möglicher Gesprächsinhalte — an Google oder andere Dritte weitergegeben werden? Das nDSG verlangt genau das. Die Datenschutzerklärung schweigt dazu. Kein Hinweis. Keine Benachrichtigung. Kein Opt-out.
📝 Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde grösstenteils von myAI — Swisscom’s eigenem KI-Assistenten — auf Basis von Fragen und Interaktionen des Nutzers verfasst. Die Ironie dabei ist durchaus beabsichtigt.