@Voimpoglua32
Mir sowieso schleierhaft, was denn für einige für einen Schaden entstanden ist? Schadenersatz wofür genau? Weil die Glotze mal kurz nicht lief? Alles andere ging ja zu jeder Zeit.
Eine TV-Störung ist ärgerlich, ja – aber daraus immer gleich einen „Schadenersatzfall“ zu machen, ist schon kreativ. In den AGB ist ziemlich klar geregelt, dass es keine 100%-Verfügbarkeitsgarantie gibt und solche Ausfälle zum Betriebsrisiko gehören. AGB’s die jeder von uns unterschrieben hat und so ziemlich bei jedem Ambieter drin steht! Du bezahlst ein TV-Abo, keinen Intensivpflege-Service mit SLA und Vertragsstrafe.
Wenn jedes Mal bei einem Aussetzer jemand die Hand aufhält, müssten die Anbieter ja gleich eine „Störungs-Entschädigungs-Hotline“ eröffnen: „Guten Tag, ich hatte exakt 27 Minuten kein Entertainment, bitte überweisen Sie mir 2 CHF Schmerzensgeld.“ Eben -> etwas lächerlich!