Samsi Ich vertrete klar die Meinung, dass alle Prepaid-Guthaben dem Kunden gehören, wenn keine Dienstleistung erbracht wurde. Diese Praxis wurde in Deutschland auch vor dem Richter bestätigt. Offensichtlich wurde dies in der Schweiz noch nicht eingeklagt, aber ich bin sicher, dass das Urteil auch in der Schweiz zu Gunsten des Kunden so ähnlich wie in Deutschland ausgelegt werden würde.
“Prepaid-Guthaben verfällt bei einem Anbieterwechsel in Deutschland nicht. Laut BGH-Urteil (Az. III ZR 157/10) haben Kunden Anspruch auf Auszahlung des restlichen Guthabens, auch bei Kündigung.”
Ich habe der Swisscom einen eingeschriebenen Brief geschickt, welcher nicht beantwortet wurde. Nachhher habe ich ein Schlichtungsbegehren über den Ombudsmann erwirkt. Dann hat die Swisscom umgehend angerufen und mir das Guthaben (53 CHF) und die Schlichtungsgebühr (20 CHF) auf das neue Wingo-Abo gutgeschrieben. Mein eingeschriebener Brief sei im Swissom-System steckengeblieben. Dies ist nicht das erste Mal, dass mein Reklamationsschreiben von Swisscom ignoriert wurde. Es ist höchste Zeit, dass der Ombudsmann seine Zähne zeigt und diese illegalen Passagen aus den Schweizer Telekom-AGBs entfernen lässt. Es ist äusserst störend, wenn die Swisscom und alle anderen Anbieter für nicht erbrachte Dienstleistungen Kundenguthaben einsackt. Zusätzlich ist es sehr frech, Kundenreklamationen zu ignorieren. Es scheint, dass die Swisscom sehr wohl weiss, dass sie illegal Geld verdient. Aber sicher ist, der Kunde ist nicht König sondern Cash-Cow. Es wäre sehr wünschenswert, wenn die Swisscom-Community sich mit mehr Biss gegen solche unlauteren AGBs und das arrogante Gebaren wehren würde und nicht einfach die Position der Swisscom verteidigen würde.