Nein das ist mir ganz ehrlich noch nie passiert. Nicht einmal 1 Tag Verspätung. Und Grundsätzlich ist es so, wenn die Rechnung nicht Fristgerecht bezahlt wird, kommt eine freundliche Erinnerung. Wird auch die Frist nicht beachtet kostet es halt 30.- Wenn das passiert, ist das also nicht mehr eine Geringfügige Verspätung.
Übrigens hast Du mit Abschluss des Vertrages die AGB akzeptiert:
https://www.swisscom.ch/content/dam/swisscom/nl/rechtliches/res/agb-dienstleistung_en.pdf
In Punkt 7 heisst es klar:
Zahlungsverzug
Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung vollumfänglich bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, fällt er ohne weiteres in Verzug und Swisscom kann soweit gesetzlich zulässig die Leistungserbringung bei allen Dienstleistungen unterbrechen, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Swisscom durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde Swisscom einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 30.– pro Mahnung. Swisscom kann jederzeit Dritte für das Inkasso beiziehen. Der Kunde hat hierfür dem beigezogenen Dritten direkt Mindestgebühren zu bezahlen und ihm darüber hinaus dessen individuelle Aufwände und Auslagen zu entschädigen, die für das Inkasso notwendig sind. Details sind auf www.swisscom.ch/inkasso ersichtlich.
Natürlich ist es unschön. Aber Du als Kunde bist nun einmal in der Pflicht rechtzeitig zu zahlen.
Swisscom schreibt zum Thema Swisscom Rechnung anzeigen und verstehen
- Zahlungserinnerung: Bezahlen Sie die Rechnung nach der ersten kostenlosen Mahnung nicht fristgerecht, wird eine Mahngebühr von CHF 30.– verrechnet.