Schefannib29
Am besten löscht man bereits bestehende E-Mail-Adressen eigentlich überhaupt nie, oder allerhöchstens nach mehreren Jahren der gesicherten und flächendeckenden Nicht-Verwendung.
Eine völlig andere Situation ist allerdings die Auflösung einer Gruppe von E-Mailadressen auf einem gemeinsam genutzten Swisscom-Account, welcher sich verändernden Familienbedingungen (wie z. B. Scheidungen, oder Auszug der Kinder und ähnlichem) anpassen sollte.
In diesen Fällen sind E-Mail-Adressen in einem bereits bestehenden Account nicht zu löschen, womit sie dann als E-Mail-Adressen unwiderruflich verloren gehen würden, sondern sie sind aus dem bereits bestehenden Gruppen-Swisscom-Login auf einzelne während des Abtretungsprozess dann neu entstehende Personen-bezogene Einzelaccounts zu übertragen.