Samsi
WalterB
Die Betroffenen besitzen 2 Gigaset. Ein Älteres welches tadellos funktioniert und ein Neueres, welches nun eben ca. 1 Jahr nach dem Kauf aufgehört hat zu Funktionieren. Da es beim Angerufenen klingelt nur kein Ton übertragen wird, ist das defekte Gigaset mit dem Router offensichtlich verbunden und da das andere Gigaset korrekt funktioniert, kann es kein Problem des Routers sein. Das störusche Gigaset Ein- und Ausgeschaltet, Akkus getauscht haben wir natürlich. Sogar eine Rücksetzung auf Werkseinstellungen haben wir durchgeführt.
Wenn ich schon den Aufwand treibe, das defekte Gerät in einen Swisscom-Shop zu bringen, würde ich erwarten, dass man mir dort im Zweifelsfall aufzeigen kann, dass das Gerät doch nicht defekt ist. Das zweifelhafte Gerät mit einem Router zu verbinden wäre ja keine Sache gewesen. Wobei bei einem Verkaufswert von CHF 89 sich selbst das nicht lohnt. Zudem trage ich das Gerät ja nicht einfach so aus Spass in den Swisscom Shop.
Garantie heisst ja im Unterschied zur Gewährleistung, dass die Beweislast, dass das Produkt mängelfrei ist, beim Verkäufer liegt. Darum ist im Verkaufspreis auch schon ein gewisser Prozentsatz an Garantiefällen eingerechnet.