@WalterB
Im Prinzip kann jede Fluggesellschaft selber bestimmen wie sie das handhaben. Bei Swiss habe ich folgendes gefunden… Ich zitiere (swiss.com) Transportbeschränkung bis max. 2,7 Wh / 0,3 g LC:
Zugelassene Übertragungsfunktionen: Low Energy Übertragungsfunktionen wie z.B. Wi-Fi, UWB, Bluetooth oder RFID
Der Tracker darf während des Transports eingeschaltet sein, muss jedoch im Gepäckstück verstaut sein, um Beschädigungen zu vermeiden.
Transportbeschränkung > 2,7 Wh / 0,3 g LC bis max. 100 Wh / 2 g LC:
- Der GPS-Tracker muss während des Transports abgeschaltet, sowie vor Beschädigung und versehentlicher Aktivierung geschützt verpackt sein.
Nur irgendwelche Tracker mit viel mehr Leistung, bzw. Tracker die auf GPS basieren und dann meist eine grösserer Batterie haben, müssen ausgeschaltet sein oder dürfen gar nicht erst im Gepäck mitfliegen. Die Airtags von Apple oder Samsung Galaxy Smarttag haben jedoch nur eine kleine Knopfzellenbatterie mit sehr viel weniger Leistung, ca. 0.22Wh. Ich gehe davon aus dass diese Richtlinien auch bei Edelweiss gelten. Wie gesagt, ich bin relativ häufig alleine schon dieses Jahr mit Edelweiss geflogen und niemand auch bei Rückflug hatte da Probleme oder es beanstandet weil sich ein Tracker im Gepäck befand. Hatte da auf einem Flug von Edelweiss nach Faro letztens sogar 2 Tracker drin, einmal den Apple und 1x den Samsung Tracker 😁