Die Frage ist was bringt E2EE, wenn man weiss dass der Bund eine des Revision des Überwachungsgesetzes plant. Ich Zitiere aus einem kürzlich erschienen Zeitungartikel:
Bisher wurde im Gesetz zwischen zwei Kategorien unterschieden: den bereits erwähnten Fernmeldedienstanbietern (FDA) und den sogenannten Anbietern abgeleiteter Kommunikationsdienste (AAKD). Die Liste der FDA umfasst in der Schweiz inzwischen über 500 Unternehmen, darunter die «3 grossen S»: Swisscom, Sunrise, Salt. Diese haben gegenüber Behörden die grössten Mitwirkungspflichten. Unter anderem müssen sie Echtzeitüberwachungen durchführen, alle technischen Daten zu einem Kundenanschluss sowie Vertragsdetails herausrücken und Vorratsdatenspeicherungen von sechs Monaten vornehmen.
Hingegen wurden Dienste wie Threema und Protonmail bisher – auch dank der gewonnenen Rechtsfälle – lediglich als AAKD eingestuft und unterlagen somit weitaus tieferen Mitwirkungspflichten. Mit der Teilrevision des Überwachungsgesetzes sollen die AAKD allerdings neu in drei Unterkategorien unterteilt werden: AAKD mit minimalen Pflichten, AAKD mit reduzierten Pflichten und AAKD mit vollen Pflichten.
Dies soll eine «Angleichung zwischen FDA und AAKD vergleichbarer Grösse und wirtschaftlicher Bedeutung bringen», heisst es in der Bundesratsmitteilung.