user109 wenn es ein Mietobjekt ist bestimmt der Vermieter immer wo die Glasfaserdose (OTO) installiert wird. Meistens im Wohnzimmer.
Das ist grundsätzlich richtig, aber in meinem Fall (Wohnhaus mit 4 Mietwohnungen) überliess der Vermieter die Bestimmung des Anschlusses den Mietern. So habe ich die Glasfaseranschlussdose in meinem Büro, direkt neben dem unbenutzten Kamin, wo auch die Kabel des Kabel-TVs verlaufen, das bei uns aber niemand mehr nutzt (und auch niemand mehr bezahlt). Auch die anderen drei Mieter wollten den Anschluss im selben Raum.
Der Haupt-TV steht im Wohnzimmer und ist mit einem selbst verlegten LAN-Kabel (unter den Sockelleisten, unsichtbar) verbunden über einen Swisscom-Switch (TPL), an welchen nebst TV noch ein Digitaltuner, DVD-Player, TV-Box usw. angeschlossen sind. Das funktioniert einwandfrei. Im Gästezimmer ist der dortige TV per LAN an eine WLAN-BOX3 angeschlossen, die via WLAN mit der IB5 verbunden ist. Da wäre eine Kabelverbindung zu umständlich gewesen. Auch dieser TV funktioniert absolut störungsfrei.
Für mich die Bestätigung, dass es sich immer lohnt, alle Geräte (Internet-Box (Router), WLAN-Box und Switches vom zuständigen Provider zu beziehen (Swisscom) und nichts zu mischen (Mischungen sind nur beim Kaffee und Tee sinnvoll). Das gilt übrigens auch für eines meiner Hobbys “Digitale, PC-gesteuerte Modelleisenbahn”).