Freileitung – Wartung von Holzmasten in einem Privathaus

  • Guten Morgen,

    Auf meinem Grundstück habe ich einen Holzmast, der die Telefonleitung zu meinen Nachbarn stützt.

    Der Pfosten ist wunderschön mit all dem Efeu und Geißblatt darauf, aber …

    Wenn das Gewicht dieser Pflanzen dazu führt, dass der Pfosten bricht und beispielsweise der Gartenschuppen meines Nachbarn kaputt geht, wer ist dann dafür verantwortlich?

    Liegt die Instandhaltung eines Mastes auf Privatgrundstücken, wenn der Mast nicht dem Eigentümer dient, in der Verantwortung von Swisscom oder dem Eigentümer?

    Vielen Dank für Ihre Klarstellungen

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      • Lösungmarkiert von YariB

      Hallo,

      Ich teile meine Erfahrungen, aber diese liegt schon einige Zeit zurück, sodass sich die Dinge seitdem geändert haben können.

      Der Mast und die Kabel sind Eigentum von Swisscom. Die Wartung obliegt Swisscom und Sie haben kein Recht, sie zu berühren.

      Als Eigentümer des Grundstücks, auf dem es sich befindet, liegt es jedoch in Ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass nichts, was von Ihrem Grundstück ausgeht, den Pfosten beschädigt.

      Wenn also der darauf wachsende Efeu von Ihrem Land stammt, liegt es an Ihnen, ihn zu entfernen und dafür zu sorgen, dass er nicht mehr darauf wächst.

      A priori musste derjenige, dem das Grundstück zum Zeitpunkt der Mastmontage gehörte, mit Swisscom eine Vereinbarung unterzeichnen, in der die Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt waren.

      Cordialement,

      A+

      Ludow

    Hallo,

    Ich teile meine Erfahrungen, aber diese liegt schon einige Zeit zurück, sodass sich die Dinge seitdem geändert haben können.

    Der Mast und die Kabel sind Eigentum von Swisscom. Die Wartung obliegt Swisscom und Sie haben kein Recht, sie zu berühren.

    Als Eigentümer des Grundstücks, auf dem es sich befindet, liegt es jedoch in Ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass nichts, was von Ihrem Grundstück ausgeht, den Pfosten beschädigt.

    Wenn also der darauf wachsende Efeu von Ihrem Land stammt, liegt es an Ihnen, ihn zu entfernen und dafür zu sorgen, dass er nicht mehr darauf wächst.

    A priori musste derjenige, dem das Grundstück zum Zeitpunkt der Mastmontage gehörte, mit Swisscom eine Vereinbarung unterzeichnen, in der die Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt waren.

    Cordialement,

    A+

    Ludow

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    4 Tage später

    Hallo und vielen Dank für die Antworten.

    Swisscom hat auf meinem Grundstück einen Mast installiert, ohne mir einen Vertrag zu geben.

    Der Efeu wächst von der anderen Seite der Mauer, also von Grundstücken, die der Gemeinde gehören.

    Die Leitung bedient meine Nachbarn

    …nichts ist einfach!

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