@Jagiemmach77
Mit der Aussage, dass bei den blue Produkten bei einschränkenden Benutzungsregelungen zu Lasten der Kunden zu wenig unterschieden wird, ob es sich nun um den Inhalt von staatlichen oder privaten TV-Sendern, Pay-TV-Kanäle, gekaufte Videos, oder noch um andere zusätzliche Inhalte geht, hast Du natürlich absolut recht.
Ein Bespiel zur unnötigen Empfangsbeschränkung von durch die Serafe-Gebühren sogar bereits speziell abgegoltene Senderinhalte ist die allgemeine blue TV-Geräte-Beschränkung zur Nutzung von mobilen Geräten innerhalb eines blue TV Abos, welche die maximale Anzahl auch bei den teuersten Abos auf 5 beschränkt mit dem besonders absurden Zusatz, dass von den 5 bereits benutzten Geräten maximal 3 Geräte innerhalb von 90 Tagen ausgewechselt werden dürfen.
Stell Dir mal vor bei jemandem wird eingebrochen und alle 5 bisher benutzten blue TV fähigen Mobiles werden gestohlen, welche 2 Familienmitlieder sollen denn nun die nächsten 3 Monate aufgrund einer reinen blue TV Abo-Einschränkung auf ihren Mobiles nicht mehr die Tagesschau von SRF 1 abspielen dürfen?