panik... Lool. witzige Ansicht der schlechten Tatsache seiner Arbeit und Weiterbildung digital nicht mehr nachkommen zu können, aufgrund eines illegalen Jailbreaks oder und MDM Systemes.
Nimm den Duden und informier dich bitte über die Definition des Wortes "Panik" bevor du es benutzt.
In einer mittlerweile sehr digitalen Welt kann man auf solche Geräte nicht mehr verzichten und will es auch nicht, weshalb die Sicherheit an oberster Stelle steht, wenn man das halbe Privatleben und evtl. Geschäftsgeheimnisse so sichern muss. Zudem, die Wahrung der Privatsphäre von allen Bekannten, Klienten, Partnern, etc. berücksichtigen sollte. Theoretisch müsste man jeden Kontakt, den man mit synchronisation auf ein social Media profil stellt, persönlich um Erlaubnis bitten. Mit AGB ist eine solche Weitergabe nicht legal aufgrund des Eingriffes in die in-/direkte privatsphäre/geschäftsgeheimnis (direkter Nrn. ) von den Kontakten. Eine Eingabe könnte bereits benutzt werden. Mir persönlich spielt das jetzt keine Rolle, weil ich kein Social Media mehr nutze, seit einem schweren Hack der bis heute leider anhält, auch wenn ich weder populär bin noch mio. besitze oder sonstige kriminellen Geschäfte abwickle. Was zu erwähnen ist, wir haben Gesetze in der Schweiz welche definieren, wer mit richterlichem Entscheid auf Geräte Zugriff nehmen darf. Alles ausserhalb wäre ein krimineller, illegaler Zugriff. Die Betroffenen würden informiert bei solch einem Entscheid, welcher nur mit Belegbaren, schwer belastenden Beweisen gefällt würde und einen Zugriff nur für die Behörden freigibt. Somit ist alles ausserhalb vom Rechtsweg, mit beschränktem Zugriff für die Justizbehörden, als kriminelle Handlung und schwerer Eingriff in die Privatsphäre zu bezeichnen. Ob das nun von einer Privatperson, einer Firma oder einer behördlichen Abteilungen aus gehen würde.
@swisscom, sie dürfen das gerne löschen, es hat nichts mit dem Thema zu tun 😉