@Gaeilgeoir
Also dass es gar keine rechtlichen Gründe sein können ergibt sich schon alleine daraus, dass Swisscom der einzige TV-Content-Lieferant in der CH ist, welcher diese, zugegebener Massen sehr abstruse Regel, überhaupt anwendet.
Alle anderen IPTV-Anbieter beschränken das nämlich entweder gar nicht, oder was eher üblich ist, nur die Anzahl der Geräte zur gleichzeitigen Benutzung, und auch dies ist natürlich keine gesetzliche Regel, sondern einfach eine Eigenschaft des jeweiligen Abos.
Aber vermutlich wusstest Du das ja bereits schon 🙂