@Roger G schrieb:
@quattros schrieb:
Wie wär’s mal mit einer generellen Information der SC zum Stand der Dinge? Seit gut einem Jahr ist bei uns der GF-Anschlusskasten im Keller montiert, seither haben wir jedoch nie mehr was von der SC gehört. Es wäre schön, wenn auch Laien wie ich/wir erfahren könnten/dürften, wann denn nun das GF-Upgrade endlich Realität wird…
Bitte wende Dich an die WEKO, wir wissen ja selbst nichts.
Vermutlich würde dann die Weko auf ihren offiziellen Jahresbericht 2021 an den Bundesrat verweisen.
Nachfolgendes Zitat ist dabei aus dem Kapitel 2.2 Gerichtsurteile zu erwähnen:
“Am 14. Dezember 2020 eröffnete die WEKO die Untersuchung Netzbaustrategie Swisscom. Gleichzeitig erliess sie vorsorgliche Massnahmen gegenüber Swisscom und untersagte dieser mit sofortiger Wirkung, ihr Glasfasernetz in einer Weise aufzubauen, die Dritten einen Layer 1-Zugang ab den Anschlusszentralen von Swisscom verunmöglicht. Gegen die vorsorglichen Massnahmen rekurrierte Swisscom vor BVGer. Das BVGer wies das Gesuch der Swisscom auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung mit Zwischenentscheid vom 15. Januar 2021 ab und bestätigte mit seinem Entscheid vom 30. September 2021 die vorsorglichen Massnahmen der WEKO zum Glasfaserausbau. Swisscom konnte gemäss BVGer nicht glaubhaft machen, dass ausreichende technologische oder wirtschaftliche Gründe für die Abweichung vom bisherigen Glasfaserstandard mit einem Vierfaser-Modell zu einem Einfaser-Modell bestehen. Die von Swisscom geltend gemachten versorgungs- und regionalpolitischen Aspekte für eine Versorgung von Randregionen mit Hochbreitbandnetzen rechtfertige eine Einschränkung des Wettbewerbs nicht. Nach Ansicht des Gerichts ist davon ausgehen, dass der Netzausbau von Swisscom mit einem Einfaser-Modell ein missbräuchliches Verhalten eines markt-beherrschenden Unternehmens darstellt. Die zeitliche Dringlichkeit der vorsorglichen Massnahmen bejaht das BVGer, weil sich Swisscom durch das Abweichen vom bisherigen Glasfaserstandard über einen langen Zeitraum hinweg eine unanfechtbare Rechtsposition gesichert hätte. Swisscom legte in der Folge Beschwerde beim Bundesgericht (BGer) ein und beantragte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Das BGer wies dieses Gesuch am 6. Dezember 2021 ab”
Und nun noch mein persönliches “Kaffeesatz-Lesen”:
Natürlich läuft nun noch das Hauptverfahren weiter, aber der Trend zeigt gut sichtbar in die Richtung, dass die Swisscom auch alle weiteren Gerichtsverfahren in diesem Thema verlieren wird.
Eigentlich ist es also nur noch eine Frage der unternehmerischen Vernunft, zu welchem Zeitpunkt die Swisscom die WEKO-Entscheide einfach akzeptiert und auch von sich aus wieder auf den Pfad der wettbewerbsrechtlichen Tugend zurückkehren wird.