Ist ein Telefon und Fernsehanschluss im Mietvertrag vermerkt?
Wenn nein, müsste der Mieter die Kosten für die Installation übernehmen und bei der Kündigung die Installation wieder entfernen.
In diesem Fall am besten mit dem Vermieter abklären ob Er sich an den Kosten beteiligt wenn die Installation nach einer Kündigung bestehen bleibt.
Wichtig ist auch wenn diese Installation grössere Änderungen z.b. es müssen zusätzliche Rohre oder Kabelkanäle verlegt werden, dass das mit dem Vermieter abgeklärt wird.
Mieterseitige Investitionen und Ausbauten bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Mit dieser Schriftlichkeit kann die Rückbaupflicht (Entfernung) bei Mietende sowie die Entschädigungspflicht für einen allfälligen Mehrwert geregelt werden. Ohne diesbezügliche Regelungen wird der Vermieter für den mit den Investitionen geschaffenen (erheblichen) Mehrwert entschädigungspflichtig. Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters kann der Mieter z.B. bei Verlegen eines Teppichs zur Entfernung desselben verpflichtet werden. Dasselbe gilt bei Übernahme von Einrichtungen des Vormieters, wobei diese z.B. im Antrittsprotokoll vermerkt sein müssen. Selbstverständlich können auch Mieterausbauten dem Nachmieter weitergegeben werden.
Fragen kannst Du auch beim Mieterschutzverband, ist ein wenig Teuer.
http://www.schweizerischer-mieterschutz.ch/xml_1/internet/de/intro.cfm
Walter