@WalterB
Also eigentlich kann sich die Swisscom gar nicht weigern die Grundversorgung zur Verfügung zu stellen, denn das ist ja der "eigentliche Witz" des Grundversorgungsauftrages, welcher die Swisscom vom Bundesrat als gesetzliche Pflicht übernommen hat.
Es gibt da zwar in der Verordnung auch noch einiges an Ausnahmen bezüglich Unzumutbarkeit der Grundversorgung, aber welcher Kunde will schon einen Grundversorgungs-Internetanschluss z. B. in einem U-Boot 🙂
In der Praxis bedeutet dies dann meistens, jeder fixe Standort, welcher entweder durch Kabel, Mobilfunk oder Satellit auch erreicht werden kann, hat auch Anrecht auf einen Grundversorgungsanschluss.