@markus_wepfer2
" Sobald man gewisse, seitens Swisscom nicht kommunizierte, Benutzungs-Mengen überschreitet, behält sie sich vor, den User "abzustrafen". "
Auszug aus der "Fair Use Policy"
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Die Internet-Abos sind für den normalen Eigengebrauch bestimmt. Weist Swisscom nach, dass die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch abweicht oder bestehen Anzeichen, dass der Internetanschluss übermässig genutzt wird, beispielsweise zur geschäftsmässigen Erbringung von Dienstleistungen wie Webseiten-Hosting und anderen Services (VPN, Downloadportal etc.) oder zum Weiterverkauf von Bandbreite, behält sich Swisscom jederzeit das Recht vor, die Leistungserbringung (temporär oder dauerhaft) einzuschränken oder einzustellen oder eine andere geeignete Massnahme zu ergreifen.
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Ich weiss jetzt nicht, was du genau meinst mit "Seitens Swisscom nicht kommunizierte Benutzungsmengen". Ist doch mit 2 Beispielen klar umrissen um was es geht.
Bei Natelabos sieht es etwas anders aus, da scheint es vom hörensagen schon Drosselungen gegeben zu haben.
Thomas