Hi Patrick,
ein eingeschriebener Brief mit einer Beschwerde und Vergütungsforderungen wird sicher nicht innerhalb 14 Tagen so verarbeitet, dass man dir auf eine offenbar schon länger offene Rechnung noch eine Gutschrift gewährt.
Ich an deiner Stelle würde die Rechnung bezahlen und in 10 Tagen nochmals eingeschrieben nachfragen, ob dein Anliegen schon bearbeitet wird. Eine Gutschrift kann sicher auch auf eine spätere Rechnung gewährt werden, wenn es denn eine geben wird.
Thomas
ps: vielleicht nicht erst bei Ohnmachtsgefühlen mal hier nachfragen; sicher hätte der eine oder andere User hier einen nützlichen Tipp zu deinem Problem (ausser gerade bei Zahlungsverzug, da sind wir hier eigentlich die falschen Ansprechpartner 😉 )