Das ist kein Vertragsbruch. Dieser Fall ist sogar in den AGBs geregelt:
2. Änderung des Programmangebotes
2.1 Über den Umfang des TELECLUB Programmangebotes gibt die Website der Teleclub AG, [www.teleclub.ch,](http://www.teleclub.ch,) Auskunft. Die TC SERVICE AG kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen.
2.2 Die TC SERVICE AG behält sich vor, das TELECLUB Programmangebot jederzeit zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern. Änderungen gibt die TC SERVICE AG dem Abonnenten in geeigneter Weise bekannt.
2.3 Solange der Gesamtcharakter des abonnierten TELECLUB Programmangebotes erhalten bleibt, begründet dies kein ausserordentliches Kündigungsrecht des Abonnenten. Andernfalls kann der Abonnent den Abonnementsvertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen, d.h. ungeachtet einer noch laufenden Mindestvertragsdauer oder der ordentlichen Kündigungsfrist (Ziffer 12.1 und 12.2). Unterlässt er dies, gilt die Änderung als akzeptiert. Betrifft die Änderung lediglich ein oder mehrere TELECLUB Zusatzpaket(e) oder eine oder mehrere TELECLUB Paketoption(en) (Ziffer 12.1), ist der Abonnent nur berechtigt, das betroffene Zusatzpaket oder die betroffene Paketoption vorzeitig zu kündigen. Voraussetzung für eine vorzeitige Kündigung ist auch in diesem Fall, dass der Gesamtcharakter des betreffenden TELECLUB Zusatzpaketes oder der betreffenden TELECLUB Paketoption durch die Änderung nicht erhalten bleibt.