Pheattoawoox47
Abgesehen davon, dass es gar keine offizielle E-Mail-Adresse der Swisscom für Deine schriftliche Beschwerde gibt, wäre es auch eine ganz schlechte Idee, jetzt redundant zur eingeschriebenen Beschwerde auf dem Postweg gleichzeitig auch noch den Weg via E-Mail beschreiten zu wollen, denn dies würde allerhöchstens noch zu unerwünschten Friktionen und Doppelspurigkeiten innerhalb der internen Prozesse Deines Vertragspartners führen, was für Dich selbst dann nur kontraproduktiv wäre.
Zum Inhalt Deiner Beschwerde können wir hier natürlich nichts sagen, ausser dass die Swisscom zwar gelegentlich auch Vertragsfehler macht, aber eigentlich nie rechtsbrüchig wird, was wiederum bedeuten könnte, dass Dein erster Versuch mit der Hotline ev. an fehlendem gemeinsamen Verständnis der Situation gescheitert ist, und es sich sich deshalb durchaus lohnen könnte einfach nochmals anzurufen und bei einem zweiten unterschiedlichen Mitarbeiter auf mehr Erfolg zu hoffen.
Falls Du Dich dann aber immer noch nicht fair behandelt fühlen würdest, wäre dann jedoch der sinnvolle nächste Schritt ein Schlich.t.ungs.gesuch bei der Ombudscom einzureichen, und im nachfolgenden Link kannst Du auch bereits jetzt einmal nachlesen, was dann genau die Anforderungen für die Einreichung eines Gesuchs an die Ombudsstelle der Kommunikationsbrache sind:
https://de.ombudscom.ch/